WHG-Beschichtungen


Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt in § 19 die Beschichtung von Böden für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Dadurch wird eine Verunreinigung von Gewässern und Grundwasser ausgeschlossen.

Eine WHG-Bodenbeschichtung kommt für alle Bereiche in Frage, die mit Ölen, Kraftstoffen, verschiedene Lösemittel oder Chemikalien arbeiten um dadurch eine Gewässerverunreinigung nach menschlichem Ermessen praktisch auszuschließen.

Die WHG-Bodenbeschichtung aus Epoxidharz können als elektrisch ableitend oder als rutschhemmende Beschichtung in vielen verschiedenen Varianten verlegt werden.

Wir sind ein WHG zertifizierter Betrieb und bieten Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung eine fachgerechte Beratung und eine professionelle und höchst sorgfältige Leistung entsprechend Ihren Anforderungen und Wünschen an. Die anschließende Abnahme der Fläche nach § 62 Abs. 4 WHG, erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen uns, dem Systemtechniker (der ein aussagekräftiges Messprotokoll erstellt) und dem TÜV.

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

WHG Fachbetrieb Zertifikat 2021